Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

Sprunglinks/Accesskeys

A-Z Register

A

Unvorhersehbare Absenz (Krankheit)

Bei unvorhersehbaren Absenzen melden die Eltern ihr Kind mit der Escola-App ab.

Jede Abwesenheit wird mit einer Begründung in der Schülerdatenbank eingetragen. Die Eltern bestätigen mir ihrer Unterschrift auf dem periodischen Auszug aus der Datenbank die Richtigkeit der Entschuldigung.

Absenzen-Bestimmungen
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich; die Verpflichtung gilt auch für den fakultativen Unterricht.
Der Umgang mit Absenzen ist in einer kantonalen Verordnung gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Teile dieser Verordnung werden im Folgenden kurz dargestellt.

Vorhersehbare Absenz
Bei einer voraussehbaren Absenz muss sofort nach Kenntnis des Grundes ein Antrag auf Dispensation gestellt werden. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden.

Als wichtige Gründe können insbesondere gelten:
  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen

Dispensationsgesuche
Über Dispensationsgesuche für mehr als zwei Tage und Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Das Gesuch umfasst eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Belegen. Dispensationsgesuche sind vier Schulwochen vor der benötigten Antwort einzureichen.

Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln ist in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen verboten.

Bei Problemen und Fragen aller Art ist immer die Klassen- oder die betreffende Fachlehrperson die erste Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern.

Arzttermine werden nach Möglichkeit in die Freizeit gelegt. Falls Ihr Kind doch einmal fehlen sollte, wird die Absenz im Voraus allen betroffenen Lehrpersonen und der Klassenlehrperson mitgeteilt.

Das Angebot des Aufgaben-Clubs gilt für beide Standorte Worbiger und Chliriet. Er ist geöffnet für Schülerinnen und Schüler,

  • denen zu Hause das nötige Umfeld fehlt, um ungestört an den Aufgaben arbeiten zu können
  • die minimale Hilfe benötigen (Verständnisfragen, kein Nachhilfe-Unterricht!)
  • die ihre Hausaufgaben in der Schule effizient erledigen wollen
  • die sich zielgerichtet auf Prüfungen vorbereiten wollen
  • selbständig am Computer Lernprogramme bearbeiten wollen

Sie erhalten die Möglichkeit, ohne Voranmeldung jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag von 13.00 – 13.45 Uhr im Lernzentrum zu arbeiten.

B

Für die Schülerinnen und Schüler der Sek Rümlang-Oberglatt ist folgendes Berufsinformationszentrum zuständig:
biz Oerlikon, Dörflistrasse 120, 8050 Zürich, Tel: 043 259 97 00

Für eine Aufnahme ins Berufsvorbereitungsjahr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Formale Kriterien

  • hat die geforderten Lehrstellenbemühungen erbracht
  • nicht älter als 17 und nahtloser Übertritt von der Sek ins BVJ
  • obligatorische Schulzeit abgeschlossen
  • wohnhaft im Kanton Zürich

Inhaltliches Kriterium
  • aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig eine Lehrstelle anzutreten

Für eine Aufnahme ins Berufsvorbereitungsjahr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Formale Kriterien

  • hat die geforderten Lehrstellenbemühungen erbracht
  • nicht älter als 17 und nahtloser Übertritt von der Sek ins BVJ
  • obligatorische Schulzeit abgeschlossen
  • wohnhaft im Kanton Zürich

Inhaltliches Kriterium
  • aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig eine Lehrstelle anzutreten

Jährlich finden zwei Besuchstage statt. Der eine im November der andere im Anschluss an die Projektwoche, am Samstagmorgen. Die Daten finden Sie in der Agenda.

D

Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu finden.

s. Absenzen und Jokertage

Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln ist in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen verboten.

E

Vertrauen, Informationsfluss und Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern sind wichtige Faktoren für den Schulerfolg. Die Lehrpersonen wählen geeignete Formen der Zusammenarbeit: z. B. Elternabende, Einzelgespräche, Telefonate. Eltern haben jederzeit das Recht, ein Gespräch mit der Lehrperson zu wünschen.

Die Eltern werden von der Schulleitung via Escola oder Email über Wichtiges im Schulalltag informiert.
Klassenlehrpersonen informieren quartalsweise über wesentliche Termine.

Durch die Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulebene sollen die gegenseitigen Kontakte im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vertieft und die Anliegen der Eltern eingebracht werden können. Das aktuelle Statut finden Sie auf der Seite der Elternorganisation.

Zudem finden Sie auf der Homepage des Elternrates weitere Infos.

F
H
I

Schülerinnen und Schüler mit Sprach-, Lern- oder sozialen Problemen werden, soweit möglich, in die Regelklassen integriert und durch entsprechende Fördereinrichtungen an unserer Schule (IF, DaZ u.a.) gestützt.


J

Rechtliche Grundlage: §30 Volksschulverordnung (VSV)

Handhabung an der Sek Rümlang-Oberglatt

Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können

a) im aktuellen Schuljahr einzeln oder zusammengefasst bezogen werden (2x1 Tag oder 1x2 Tage)

Ansprechperson für den Bezug der Jokertage ist immer die Klassenlehrperson. Ihr sind die Jokertage möglichst frühzeitig von den Eltern schriftlich zu melden (mindestens 3 Tage im Voraus).
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Klassenlehrperson führt eine Liste über die bezogenen Jokertage.

Jokertage können bei folgenden Anlässen nicht bezogen werden:

  • Erste Schulwoche nach den Sommerferien und Kennenlernwoche
  • Besuchsmorgen
  • Sporttage (Winter und Sommer)
  • Schulreisen und Klassen-/Jahrgangstage (gemäss Angabe der KLP)
  • Projektwoche und anschliessender Besuchsmorgen
  • Letzte Schulwoche vor den Sommerferien
  • Schulsilvester

Für längere Absenzen muss ein Dispensationsgesuch gestellt werden. Über Dispensationsgesuche für mehr als zwei Tage und Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Das Gesuch umfasst eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Belegen. Dispensationsgesuche sind vier Schulwochen vor der benötigten Antwort einzureichen.

Der verpasste Schulstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden. Prüfungen, welche aufgrund von Jokertagen oder Dispensationen nicht absolviert werden können, müssen nachgeholt werden. Die Lehrperson bestimmt, wann sie nachzuholen sind.


Für Beratung bei Fragen betreffend Erziehung sowie Begleitung von Familien in schwierigen Situationen.

Für Familien aus Oberglatt:
kjz Dielsdorf, Spitalstrasse 11, 8157 Dielsdorf, Tel: 044 855 65 35

Für Familien aus Rümlang:
kjz Regensdorf, Eichwatt 5, 8105 Regensdorf, Tel: 043 259 98 00

K

Klassenlager sind Arbeitswochen, die der Erziehung zu Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein dienen.

Die Teilnahme ist obligatorisch, Eltern bezahlen die vom Kanton festgelegte Tagespauschale für die Verpflegung.

Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Gesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Die rechtlichen Grundlagen und die Kriterien für die Schulhaus- und Klassenzuteilung finden Sie zusammengefasst auf unserem Merkblatt.

Bei Krankheit melden die Eltern ihr Kind mit der Escola-App ab.

Jede Abwesenheit wird mit einer Begründung in der Schülerdatenbank eingetragen. Die Eltern bestätigen mir ihrer Unterschrift auf dem periodischen Auszug aus der Datenbank die Richtigkeit der Entschuldigung.

L

Unser Leitbild lebt im Alltag und bewegt!

Von Montag bis Freitag steht während den Unterrichtszeiten ein Lernzentrum bereit. Ziel und Zweck dieses Angebots ist es, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen durch Fördermassnahmen sowie Lehrpersonen bei ihrer Integrationsaufgabe zu unterstützen.

Schüler, welche voraussichtlich Mühe mit einem beruflichen Anschluss haben werden, können bereits ab 1. Sek am LIFT-Projekt teilnehmen. Sie besuchen wöchentlich Coaching- Stunden und sammeln jeweils am Mittwochnachmittag in der Berufswelt Erfahrungen.

M

Ein Mittagstisch (warme Mahlzeit) steht an beiden Standorten zur Verfügung.
Anmeldeformulare und Reglement finden Sie in den Downloads.

P

Der Pausenkiosk fördert eine gesunde Ernährung und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zu verpflegen. (Worbiger und Chliriet)


Eine Woche pro Schuljahr arbeiten die Schülerinnen und Schüler in alters- und stufengemischten Kursen an einem bestimmten Thema. (in der Woche nach Pfingsten).
Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Am Samstag werden die Ergebnisse der Projektwoche an einem Schulbesuchstag der Öffentlichkeit präsentiert. Jokertage und Dispensationen werden in dieser Woche nicht bewilligt.

Die Einteilung zu Beginn der Sekundarschule sowie Auf- und abstufungen erfolgen aufgrund einer umfassenden Gesamtbeurteilung. Die rechtlichen Grundlagen sowie die Handhabung an unserer Schule finden Sie auf einem Merkblatt zusammengefasst.

Q

Im Programm QUIMS verstärken Schulen mit ausgeprägt multikultureller Zusammensetzung die Förderung der Sprache, des Schulerfolgs und der sozialen Integration. Sie werden dabei fachlich und finanziell vom Volksschulamt unterstützt. Die Sek Rümlang-Oberglatt ist seit dem SJ 14/15 eine QUIMS-Schule.
Nähere Informationen:

R

Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Raucherwaren und anderen Suchtmitteln ist in den Schulhäusern, auf dem Pausenareal oder an schulischen Anlässen verboten.

S

In der 2. und 3. Sek sind Schnupperlehrbesuche im Rahmen der Berufsfindung erwünscht.
Schnupperlehren werden von der Klassenlehrperson bewilligt.

Gesuche sind, wenn möglich, zwei Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich der Lehrperson einzureichen. Es soll nach Möglichkeit eine Bestätigung der Schnupperlehrfirma beigelegt werden.

In der 2. Sek sind eine schulärztliche Vorsorgeuntersuchung und die Kontrolle des Impfschutzes gemäss Volksschulverordnung für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
Die kostenlose Untersuchung durch den Schularzt (Dr. med. G. Jaschko, Rümlang) findet klassenweise in Rümlang bzw. Oberglatt statt.
Es werden Gewicht, Grösse und Blutdruck gemessen. Das Sehvermögen wird kontrolliert (Brille mitnehmen)und der Impfstatus überprüft. Die Jugendlichen müssen sich nicht entkleiden.
Als freiwilliges Angebot können sich die Schülerinnen und Schüler mit Fragen und Sorgen an den Schularzt wenden.
Zur Vorbereitung erhalten alle den „Gesprächsleitfaden für das freiwillige Beratungsgespräch“.
Die Impfausweise werden vorgängig eingesammelt und anlässlich der Untersuchung mit den Empfehlungen des Schularztes wieder ausgehändigt.

Allgemeine Informationen zum Schulalltag werden in der Regel via E-Mail verschickt. Bitte melden Sie Mail-Account-Veränderungen auch der Schulverwaltung: .

Zum schulischen Alltag erhalten Sie regemässige Berichte der Klassenlehrpersonen, welche Ihnen einen Einblick in den Schulalltag ihres Kindes geben. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen oder Anliegen rund um Ihr Kind direkt mit der Klassenlehrperson zu besprechen.

Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Eltern ist sehr wichtig und uns ein grosses Anliegen. Die Sekundarschule und die Eltern haben das gemeinsame Ziel, die Jugendlichen in ihren schulischen und persönlichen Entwicklungsschritten zu begleiten und sie in den Vorbereitungen für den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule bestmöglich zu unterstützen.

Jede Klasse entsendet einen gewählten Delegierten in die SO.

Aufgaben der SO: Wählt SO-Vorstand, organisiert den Schulsilvester, überprüft den Pausenkiosk und vertritt Schüleranliegen gegenüber Lehrpersonen und Schulleitung.

Das Schulprogramm enthält die Entwicklungsschwerpunkte für unsere Schule bis 2024.

Der SPD ist eine kinder- und jugendpsychologische Einrichtung. Ziel dieser Institution ist die Beratung bei Schulproblemen für alle Beteiligten (Kinder, Lehrpersonen, Eltern und Schulleitungen) und das Finden geeigneter Stütz- und Fördermassnahmen oder Schulungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder.

Die Anmeldung zur Abklärung eines Kindes erfolgt schriftlich über die Lehrperson.

Schülerinnen und Schüler mit Sprach-, Lern- oder sozialen Problemen werden soweit möglich in die Regelklassen integriert und durch entsprechende Fördereinrichtungen an unserer Schule (Lernzentrum, IF, DaZ u.a.) gestützt.
Nach Möglichkeit werden Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulstatus unter Betreuung einer schulischen Heilpädagogin oder eines schulischen Heilpädagogen in die Regelklasse integriert (ISR).

Das Faktenblatt des Volksschulamtes finden Sie hier:
www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/schulen/volksschule/besonderer-bildungsbedarf/faktenblatt_sonderpaedagogik.pdfAchtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Unsere Schule bietet freiwillige Schulsportkurse für Knaben und Mädchen an. Neben der zusätzlichen körperlichen Bewegung mit hoffentlich viel Freude und Erfolgserlebnissen wird den Jugendlichen auch die Möglichkeit geboten, sich an regionalen und kantonalen Turnieren mit anderen Gleichgesinnten zu treffen und zu messen. Im Sommer und im Winter finden zudem Sporttage statt.


Mitte der 2. Sek nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Stellwerk teil. Mit Tests am Computer wird der Lernstand in verschiedenen Fächern erhoben. Die Jugendlichen erhalten so ihr individuelles Leistungsprofil, welches ihre Stärken und Schwächen aufzeigt.

Dieses bildet die Grundlage für ein schulisches Standortgespräch mit Schüler*innen, Eltern und Klassenlehrperson für die weitere Lernplanung im Hinblick auf die Berufswahl.

T

Die Nutzung der Trendfahrzeuge ist auf dem Schulareal eingeschränkt.

Ü

Die rechtlichen Grundlagen und Einteilungskriterien, welche an unserer Schule gelten, finden Sie zusammengefasst auf unserem Merkblatt.

U

Auf der Basis einer Gesamtbeurteilung können Schüler auf- oder abgestuft werden.

  • Termine in der 1. Sek: November, April und Ende Schuljahr
  • Termine in der 2. Sek: Januar und Ende Schuljahr
  • Termin in der 3. Sek: Januar

Die Erfahrung zeigt, dass Aufstufungen nach Mitte 2. Sek keinen Sinn mehr machen.

Informationen finden Sie bei Absenzen und/oder Jokertagen

V

  • Unfallversicherung: Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerversicherung mehr.
  • Haftpflicht: Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.

Bei einem Verstoss gegen die Absenzenbestimmungen durch die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen, kann die Schulpflege, je nach den Umständen und der Schwere des Verschuldens, eine Busse beim Statthalteramt beantragen (§57 und §76 des Volksschulgesetzes).

W

Die Sek Rümlang-Oberglatt bietet für Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen ein breites Wahlfachangebot an.

Erfolgt ein Wegzug aus den Gemeinden Rümlang oder Oberglatt sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.

Z

Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten Schülerinnen und Schüler einen Zahnarztgutschein für den obligatorischen jährlichen Untersuch.

  • Der Gutschein in der Höhe von Fr. 88.80 berechtigt zu einer Zahnarztuntersuchung bei einem privaten Zahnarzt.
  • Der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar.


Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und vor den Sommerferien.

Bei der Zeugnisabgabe vor den Sommerferien muss bei Abwesenheit wegen Krankheit das Zeugnis von den Erziehungsberechtigten am gleichen Tag auf der Schulverwaltung in Rümlang abgeholt werden. Beim Abholen nach den Sommerferien ist ein ärztliches Zeugnis für die Abwesenheit mitzubringen.

Nach Ihrem Zuzug in die Gemeinde (Rümlang oder Oberglatt) melden Sie sich bitte mit diesem Formular an: