Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

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Erneuerungswahlen Sekundarschulpflege 2026-2030

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Rümlang an der Sitzung vom 21. Januar 2025 mit Beschluss 7/2025 den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Gemäss Art. 8 der Sekundarschulgemeindeordnung ist die Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)
auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren an der Urne zu wählen.

Die Erneuerungswahlen der Sekundarschulpflege, gemäss Art. 8 der Sekundarschulgemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt durchgeführt.

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Mittwoch, 19. November, 16.30 Uhr beim Gemeinderat Rümlang, Abteilung Präsidiales, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16.30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Sonntag, 8. März 2026, auf der Website www.ruemlang.ch veröffentlicht und am Freitag, 13. März 2026, amtlich publiziert.

Für die Mitglieder der Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Rümlang oder Oberglatt hat (Art. 6 Abs. 2 Sekundarschulgemeindeordnung).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 28. November 2025 bis 5. Dezember 2025, 14.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für Wahlvorschläge können auf der Website www.ruemlang.ch heruntergeladen oder im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, bezogen werden.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimm-rechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Rümlang, 10. Oktober 2025

Kontaktstelle
Sekundarschule Rümlang-Oberglatt - Schulbehörde
Glattalstrasse 181, Postfach 43, 8153 Rümlang
8153 Rümlang