Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

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Absenzen

Unvorhersehbare Absenz (Krankheit)

Bei unvorhersehbaren Absenzen melden die Eltern ihr Kind mit der Escola-App ab.

Jede Abwesenheit wird mit einer Begründung in der Schülerdatenbank eingetragen. Die Eltern bestätigen mir ihrer Unterschrift auf dem periodischen Auszug aus der Datenbank die Richtigkeit der Entschuldigung.

Absenzen-Bestimmungen
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich; die Verpflichtung gilt auch für den fakultativen Unterricht.
Der Umgang mit Absenzen ist in einer kantonalen Verordnung gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Teile dieser Verordnung werden im Folgenden kurz dargestellt.

Vorhersehbare Absenz
Bei einer voraussehbaren Absenz muss sofort nach Kenntnis des Grundes ein Antrag auf Dispensation gestellt werden. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden.

Als wichtige Gründe können insbesondere gelten:
  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen

Dispensationsgesuche
Über Dispensationsgesuche für mehr als zwei Tage und Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Das Gesuch umfasst eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Belegen. Dispensationsgesuche sind vier Schulwochen vor der benötigten Antwort einzureichen.