Rechtliche Grundlage: §30 Volksschulverordnung (VSV)
Handhabung an der Sek Rümlang-OberglattPro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können
a) im aktuellen Schuljahr einzeln oder zusammengefasst bezogen werden (2x1 Tag oder 1x2 Tage)
b) über mehrere Schuljahre angesammelt und dann rückwirkend bezogen werden
Ansprechperson für den Bezug der Jokertage ist immer die Klassenlehrperson. Ihr sind die Jokertage möglichst frühzeitig von den Eltern schriftlich zu melden.
Beim Bezug ab drei Tagen mindestens zwei Wochen im Voraus. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Klassenlehrperson führt eine Liste über die bezogenen Jokertage.
Jokertage können bei folgenden Anlässen nicht bezogen werden:
- Erste Schulwoche nach den Sommerferien
- Besuchsmorgen
- Sporttage
- Schulreisen (gemäss Angabe KLP)
- Sommersporttage
- Projektwochen
- Letzte Schulwoche vor den Sommerferien
Der verpasste Schulstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden. Prüfungen, welche aufgrund eines Jokertages nicht absolviert werden können, müssen nachgeholt werden. Die Lehrperson bestimmt, wann sie nachzuholen sind.