Sekundarschule Rümlang-Oberglatt

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Erneuerungswahlen Sekundarschulpflege 2026-2030

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der Sekundarschulpflege

Berglas, Tamara, 1975, Rümlang, Sozialberaterin, neu, parteilos
Gertraud, Eiholzer (Traudi), 1976, Oberglatt, Assistentin Schulleitung, bisher, parteilos
Elcarpar, Dilara, 2000, Rümlang, Käuferberaterin Bau, neu, parteilos
Graf, Anita, 1956, Oberglatt, kfm.Angestellte pensioniert, bisher, parteilos
Largiadèr, Rico, 1968, Oberglatt, Rektor einer Berufsschule, bisher, parteilos
Niesper, Anja Lynn, 1998, Rümlang, Juristin Stud. Sek II, bisher, parteilos
Suter Tufekovic, Carol, 1972, Oberglatt, Berufsschulbeauftragte, neu, parteilos

Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege

Eiholzer, Gertraud (Traudi), 1976, Oberglatt, Assistentin Schulleitung, bisher, parteilos
Largiadèr, Rico, 1968, Oberglatt, Rektor einer Berufsschule, neu parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 5. Dezember 2025, 14.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Abteilung Präsidiales, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang (wahlleitende Behörde) eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied der Sekundarschulpflege Rümlang-Oberglatt ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden Rümlang oder Oberglatt hat (§ 23 GPR und Art. 6 Abs. 2 der Sekundarschulgemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Sekundarschulpflege wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Schulgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Website www.ruemlang.ch heruntergeladen oder im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Freitag, 12. Dezember 2025 amtlich publiziert. (§53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 9 der Sekundarschulgemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kontaktstelle

Sekundarschule Rümlang-Oberglatt
Glattalstrasse 181, Postfach 43, 8153 Rümlang